Genossenschaftsrecht
Vorausschickend muss hier festgestellt werden, dass das Genossenschaftsrecht ein juristisches Randgebiet darstellt, sodass die Beratung in diesem Bereich auf Grund von fehlender Judikatur und Lehrmeinungen besonders aufwändig ist. Daher wurde von den Juristen des Genossenschaftssektors in Österreich ein entsprechender Praxiskommentar erstellt, an dem auch Mitarbeiter des Raiffeisenverbandes Steiermark als Co-Kommentatoren mitgearbeitet haben. Die Beschäftigung mit diesem Tätigkeitsbereich umfasst daher nicht nur die Beratung aller Mitgliedsgenossenschaften in Fragen der Genossenschaftsgründung, Verschmelzung, Liquidation, Abhaltung der Generalversammlung, Erstellung des Jahresabschlusses, Erstellung von Satzungsänderungen etc., sondern auch wissenschaftliches Arbeiten. Dazu zählt unter anderem auch die Abhaltung von Seminaren und Informationsveranstaltungen zu genossenschaftsrechtlichen Fragen.
Neben der Beratung in genossenschaftsrechtlichen Fragen wickeln wir auch den gesamten Schriftverkehr inklusive Anträgen mit dem Firmenbuch ab.
Der Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechtes betrifft insbesondere die Beratung unserer Banken im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Fragen von Kunden, aber auch die Beratung von Mitgliedern in Fragen der Firmenneu- und -umgründungen sowie der Liquidation im Hinblick auf Tochter- und Enkelgesellschaften.