EU-Richtlinie macht Überweisung im Supermarkt möglich
19.02.2009
Die EU-Richtlinie 2060 soll durch Übernahme der PSD (Paymentservice Directives) in österreichisches Recht in Form eines neuen Gesetzes, dem ZaDiG (Zahlungsverkehrs- und Dienstleistungsgesetz), umgesetzt werden.
Neben Banken können zukünftig hin auch sogenannte Zahlungsverkehrsdienstleister (z. B. Lebensmittelketten) den Überweisungsverkehr über ein Zahlungskonto (Guthabenskonto muss zinsen- und spesenfrei sein) durchführen. Weiters wird es notwendig sein, sämtliche Verträge (künftig auch mit Unternehmen), die mit dem Konto in Zusammenhang stehen, anzupassen.
Weitere Auswirkungen werden sein:
- weitgehender Verlust der Valuta
- Anpassungen bei den Zinsklauseln
- Probleme bei Stornoregelungen
- erweiterte Haftungsübernahmen bei nicht zeitgerechter Durchführung von Aufträgen
- Probleme mit dem Abbuchungsauftrag, weil keine endgültige Zahlung (Einspruchsfrist) vorgesehen ist
- erweiterte monatliche Informationspflichten (rechtlich noch nicht durchdacht)
- geänderte Kündigungsbedingen und Änderungen der AGB