EU-Richtlinie macht Überweisung im Supermarkt möglich

19.02.2009

Die EU-Richtlinie 2060 soll durch Übernahme der PSD (Paymentservice Directives) in österreichisches Recht in Form eines neuen Gesetzes, dem ZaDiG (Zahlungsverkehrs- und Dienstleistungsgesetz), umgesetzt werden.

Neben Banken können zukünftig hin auch sogenannte Zahlungsverkehrsdienstleister (z. B. Lebensmittelketten) den Überweisungsverkehr über ein Zahlungskonto (Guthabenskonto muss zinsen- und spesenfrei sein) durchführen. Weiters wird es notwendig sein, sämtliche Verträge (künftig auch mit Unternehmen), die mit dem Konto in Zusammenhang stehen, anzupassen.

Weitere  Auswirkungen werden sein:

  • weitgehender Verlust der Valuta
  • Anpassungen bei den Zinsklauseln
  • Probleme bei Stornoregelungen
  • erweiterte Haftungsübernahmen bei nicht zeitgerechter Durchführung von Aufträgen
  • Probleme mit dem Abbuchungsauftrag, weil keine endgültige Zahlung (Einspruchsfrist) vorgesehen ist
  • erweiterte monatliche Informationspflichten (rechtlich noch nicht durchdacht)
  • geänderte Kündigungsbedingen und Änderungen der AGB