Satzung
Zweck des Verbandes ist:
- die Durchführung der Revision bei Mitgliedsgenossenschaften, die der gesetzlichen Revision durch den Verband unterliegen, gemäß den Bestimmungen der §§ 4 ff des Genossenschaftsrevisionsgesetzes 1997 sowie sonstiger gesetzlicher Vorschriften.
- die Jahresabschlussprüfung bei Mitgliedern gemäß den Bestimmungen des Bankwesengesetzes bzw. Unternehmensgesetzbuches in der jeweils geltenden Fassung sowie den dazu erlassenen Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften.
- das Anbieten von Dienstleistungen für alle unternehmensrelevanten Bereiche, wie insbesondere Besorgung der externen Innenrevision gemäß § 42 BWG, steuerliche und rechtliche Beratung, Schulung und Organisationsberatung. Dabei werden nur jene Leistungen erbracht, die nicht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen zu Vorbehaltsaufgaben bestimmter Berufsgruppen zählen.
- die Vertretung der Interessen der Mitgliedsgenossenschaften, insbesondere gegenüber Gesetzgebung und Verwaltung.
- durch Marketing und Information zur Bildung einer positiven öffentlichen Meinung über das Genossenschaftswesen beizutragen.