Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bildungsbetrieb

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bildungsbetrieb

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Leistungen (im Folgenden: Veranstaltungen), die der Raiffeisenverband Steiermark (im Folgenden: Raiffeisenverband) in der Bildungsabteilung gegenüber seinen Vertragspartnern (im Folgenden: Teilnehmern) erbringt.

1.2. Die AGB gelten in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Die aktuell gültigen AGB finden sich auch auf der Website des Raiffeisenverbandes. Sie sind dort auch als PDF speicherbar.

1.3. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Raiffeisenverband und Teilnehmern richten sich ausschließlich nach dem Inhalt der vom Raiffeisenverband angebotenen Veranstaltung (Bildungsprogramm, -vertrag, Veranstaltungsinformation) und diesen AGB. Entgegenstehende oder abweichende AGB, sonstige Einschränkungen der Teilnehmer oder sonstige mündliche Vereinbarungen greifen nur, wenn die Vertragspartner diese unter ausdrücklichem Hinweis auf die Abweichung schriftlich vereinbaren.

2. Teilnahme

2.1. Die An- und Abmeldung zu kostenpflichtigen Veranstaltungen hat über den Arbeitgeber des Teilnehmers zu erfolgen, da der Raiffeisenverband die Teilnahmegebühren für Veranstaltungen mit dem Arbeitgeber abrechnet.

2.2. An- und Abmeldungen zu Veranstaltungen werden nur über L@ra bzw. schriftlich per Anmeldeformular/E-Mail entgegengenommen. Der Teilnehmer erhält sodann eine gesonderte Buchungsbestätigung. Erst mit Absendung dieser Buchungsbestätigung gilt die Veranstaltung als rechtlich verbindlich gebucht.

2.3. Zutritt zu und Teilnahme an den Veranstaltungen sind nur möglich, wenn die in L@ra hinterlegten Eingangsvoraussetzungen bereits vor Veranstaltungsbeginn erfüllt werden. Der Arbeitgeber des Teilnehmers trägt Gewähr dafür, dass der Teilnehmer die Eingangsvoraussetzungen für die Teilnahme vor Antritt der Veranstaltung erfüllt.

3. Teilnahmegebühren

3.1. Die Höhe der Teilnahmegebühr ist entweder in L@ra hinterlegt oder der entsprechenden Ausschreibung zu entnehmen.

3.1.1. Um stets die gleiche Kaufkraft der Teilnahmegebühr zu erhalten, wird sie mit dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 oder, wenn der vereinbarte Index nicht mehr verlautbart wird, mit dem an seine Stelle tretenden Index wertgesichert. Die ersten zwei Monate nach Buchung kann die Teilnahmegebühr jedoch keinesfalls erhöht werden. Ausgangsbasis ist der Index im Monat der Buchung.

3.1.2. Der Raiffeisenverband behält sich überdies das Recht vor, aus wichtigen Gründen die Teilnahmegebühr unterjährig auch für bereits getätigte Buchungen anzupassen. Im Falle einer solchen Änderung besteht innerhalb von 14 Tagen ab der Mitteilung über die Preisänderung die Möglichkeit zur kostenlosen Abmeldung von der Veranstaltung. Die ersten zwei Monate nach Buchung kann die Teilnahmegebühr jedoch keinesfalls erhöht werden.

3.2. Die Rechnung für die Teilnahmegebühr schickt der Raiffeisenverband direkt an den Arbeitgeber des Teilnehmers. Die Teilnahmegebühr ist laut Rechnung (unter Angabe der Rechnungsnummer und des Namens des Teilnehmers) spätestens sieben Werktage nach Übermittlung der Rechnung zu überweisen. Verfügt der Raiffeisenverband über eine Einzugsermächtigung, so ist dieser berechtigt, die entsprechende Teilnehmergebühr einzuziehen.

3.3. Eventuelle Nächtigungskosten und Verpflegungskosten sind in dieser Teilnahmegebühr nicht enthalten.

4. Absage der Teilnahme/Stornobedingungen

4.1. Kann ein Teilnehmer an einer gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen, darf ein Ersatzteilnehmer gemeldet werden, wenn dieser die Anforderungen für die Veranstaltung ebenso erfüllt. Ein Ersatzteilnehmer ist dem Raiffeisenverband via E-Mail ) unverzüglich vorzuschlagen.

4.2 Bei ersatzloser Abmeldung werden
      - innerhalb von 90 bis 31 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 50 %,
      - innerhalb des letzten 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 100 %
der Veranstaltungsgebühr verrechnet.

4.3. Innerhalb der ersten 14 Tage nach der Buchung ist die Stornierung/der Widerruf der Anmeldung kostenlos möglich. Ein solcher ist via E-Mail ()/L@ra abzugeben. Bei Ausschreibungen, die nur 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, verzichtet der Teilnehmer auf diese Stornierungs-/Widerrufsmöglichkeit.

5. Absagen, Verschiebungen, Änderungen des Teilnahmeorts/-modus

5.1. Der Raiffeisenverband behält sich das Recht vor, Veranstaltungen wegen zu geringer Anmeldezahlen bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen oder zu verschieben.

5.2. Der Raiffeisenverband behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. Wichtige Gründe sind insbesondere die Nichtverfügbarkeit des Trainers/Vortragenden oder höhere Gewalt (z. B. Pandemie, Unwetter, Krankheit).

5.3. Der Raiffeisenverband behält sich das Recht vor, den Durchführungsmodus einer Veranstaltung auch kurzfristig von Präsenz- auf Onlinedurchführung zu ändern.

5.4. Müssen Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden, so wird dies den Teilnehmern unverzüglich per E-Mail mitgeteilt. Im Falle einer Verschiebung besteht die Möglichkeit zur kostenlosen Abmeldung innerhalb von 14 Tagen ab der Mitteilung. Bei einer Absage seitens des Raiffeisenverbandes oder Abmeldung im Sinne des vorherigen Satzes werden etwaige bereits entrichtete Teilnahmegebühren unmittelbar rücküberwiesen. Die Rückerstattung von über die Teilnahmegebühr hinausgehenden Kosten (z. B. für Anreise, Übernachtung, Verdienstentgang etc.) ist ausgeschlossen.

5.5. Inhalte, Trainer/Vortragende und Ort einer Veranstaltung können sich aus organisatorischen Gründen auch kurzfristig ändern. Derartige Änderungen berechtigen zu keiner Rückerstattung von Teilnahmegebühren.

6. Leistungsänderungen

Das Leistungsprogramm der Veranstaltungen des Raiffeisenverbandes wird langfristig geplant und ständigen Qualitätskontrollen unterzogen. Die Sicherung der Qualität erfordert kontinuierliche Anpassungen. Aus diesem Grund behält sich der Raiffeisenverband die Weiterentwicklung und Änderungen von Veranstaltungsinhalten sowie von Vortragenden vor.

7. Haftung

7.1. Im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen der Teilnehmer, übernimmt der Raiffeisenverband keine Haftung.

7.2. Schadenersatzansprüche der Teilnehmer gegen den Raiffeisenverband und/oder dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

7.3. Die Haftung des Raiffeisenverbands beschränkt sich auf den Betrag der Teilnahmegebühr.

8. Ausstattung des Raiffeisenverbandes, Urheberrecht und Haftung der Teilnehmer

8.1. Die im Rahmen von Veranstaltungen verwendeten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Jede – auch bloß auszugsweise – Verwertung/Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetztes ist ohne schriftliche Zustimmung der Verfasser unzulässig. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, gewerbliche Nutzung, Verbreitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Speicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

8.2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Einrichtungen, Geräte und Programme schonend zu behandeln.

8.3. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, die dem Schulungs-PC zugewiesene Smartcard zu entfernen und an sich zu nehmen. Das Abändern des PIN-Codes ist keinesfalls erlaubt.

8.4. Dem Teilnehmer ist es nicht erlaubt, andere als die von den Vortragenden gestatteten Programme und Dateien zu verwenden. Das Reproduzieren von Programmen oder Dateien ohne Einverständnis der Vortragenden kann den Ausschluss aus dem Seminar und schadenersatzrechtliche Folgen nach sich ziehen.

8.5. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, Urkunden, die während des Kurses ausgegeben werden, außerhalb des Kursgeschehens zu verwenden.

8.6. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die dem Raiffeisenverband durch die Verletzung dieser Vertragspflicht entstehen.

9. Sonstiges

9.1. Diese AGB und alle auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Verträge unterliegen dem österreichischen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes. Gerichtsstand ist Graz, Österreich.

9.2. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des übrigen Vertrags nicht.

9.3. An Stelle einzelner unwirksamer Bestimmungen gelten solche als vereinbart, die rechtswirksam sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.

9.4. Die aktuelle Datenschutzinformation des Raiffeisenverbandes ist auf seiner Webseite zu entnehmen. Sie wird auf Wunsch des Teilnehmers auch gerne per Post zugesendet.

 

Raaba-Grambach, am 1. Juli 2024
Raiffeisenverband Steiermark