Arbeitsrecht

Der Fachbereich „Arbeitsrecht“ umfasst die Beratung aller Mitgliedsgenossenschaften in Rechtsfragen, die die Begründung, den Bestand und die Beendigung von Dienstverhältnissen betreffen. Aber auch die Klärung von Fragen des kollektiven Arbeitsrechtes (Kollektivvertragszugehörigkeit, Betriebsrat etc.) sowie des Sozialversicherungsrechtes zählen zu diesem Aufgabengebiet. Im Zuge der Beratungstätigkeit werden auch entsprechende Musterformulare wie beispielsweise Dienstverträge, Betriebsvereinbarungen, Karenzierungsvereinbarungen, Altersteilzeitvereinbarungen etc. entworfen, die die Arbeit unserer Mitglieder erleichtern. Ebenfalls von Bedeutung ist die Teilnahme an Kollektivvertragsverhandlungen sowohl im Banken- als auch im Lagerhausbereich. Hier sind die Mitarbeiter des Raiffeisenverbandes als Arbeitgebervertreter tätig.

Um den Erfahrungsaustausch zwischen den Bundesländern zu fördern, finden zweimal jährlich Treffen der Personalleiter der Raiffeisen-Bankengruppe statt, die ebenfalls von uns besucht werden.