Allgemeines Bankvertragsrecht
Dem Fachbereich „Allgemeines Bankvertragsrecht“ sind alle rechtlichen Bestimmungen zuzuordnen, die die Beziehung zwischen Banken und Kunden einerseits und Banken und Aufsichtsbehörden andererseits regeln. Im Zuge dieser Beratungstätigkeit geht es insbesondere um Interpretationen von Gesetzesstellen (ABGB, BWG etc.), das Studium der aktuellen Judikatur und die daraus resultierende Information aller Banken sowie die Abfassung entsprechender Mustervereinbarungen und Schriftsätze.
Die Wissensvermittlung an unsere Banken in diesem Bereich erfolgt jedoch nicht nur durch schriftliche Informationen, es werden auch Fortbildungsveranstaltungen organisiert und entsprechende Fachreferate gehalten.
Soferne es von unseren Mitgliedern gewünscht wird, nehmen wir auch als Berater an Verhandlungen mit Kunden und deren Rechtsvertretern teil.
Um die Abstimmung mit den anderen Bundesländern zu gewährleisten, nehmen Vertreter der Rechtsabteilung an Sitzungen der Kommerzjuristenrunde des Österreichischen Raiffeisensektors sowie am Juristentreffen der Revisionsverbände teil.