Sonderurlaub nun auch für Eingetragene Partnerschaft

03.02.2010

Erfolgreich konnten am 2. Februar die bilateralen KV-Verhandlungen der Raiffeisen-Bankengruppe abgeschlossen werden.

Folgende Ergebnisse konnten erzielt werden:

  • Die Zulage für die Beschäftigung am Samstag Nachmittag ("KV Samstag Nachmittag") wird auf € 86,60 bzw. € 43,30 erhöht.
  • Aufgrund des mit 1. 1. 2010 in Kraft getretenen Gesetzes zur Eingetragenen Partnerschaft (EPG) wird die eingetragene Partnerschaft im § 15 Sonderurlaub aufgenommen.
  • Im § 8a wird die Möglichkeit eines Sabbatical neu in den Kollektivvertrag aufgenommen.

Detaillierte Informationen erfolgen über das IMS des Raiffeisen-Netzwerkes.