Sonderurlaub nun auch für Eingetragene Partnerschaft
03.02.2010
Erfolgreich konnten am 2. Februar die bilateralen KV-Verhandlungen der Raiffeisen-Bankengruppe abgeschlossen werden.
Folgende Ergebnisse konnten erzielt werden:
- Die Zulage für die Beschäftigung am Samstag Nachmittag ("KV Samstag Nachmittag") wird auf € 86,60 bzw. € 43,30 erhöht.
- Aufgrund des mit 1. 1. 2010 in Kraft getretenen Gesetzes zur Eingetragenen Partnerschaft (EPG) wird die eingetragene Partnerschaft im § 15 Sonderurlaub aufgenommen.
- Im § 8a wird die Möglichkeit eines Sabbatical neu in den Kollektivvertrag aufgenommen.
Detaillierte Informationen erfolgen über das IMS des Raiffeisen-Netzwerkes.