Wirtschaftsprüfung

Bei nicht allen unseren Mitgliedern ist es möglich, dass geprüfte Revisoren die gesetzliche Abschlussprüfung durchführen. Es ist aber personell mit der Anstellung eines selbständigen Wirtschaftsprüfers vorgesorgt, sodass Abschlussprüfungen im Sinne des § 268 UGB in Kooperation angeboten werden können. Dies betrifft prüfungspflichtige Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, bei denen der Komplementär eine juristische Person ist.