Rechnungswesen

Die Aufgaben in diesem Fachbereich sind zweigeteilt. Einerseits bedarf es der Beratung aus steuerlicher Sicht hinsichtlich der Umsetzung von Steuergesetzen im Rechnungswesen unserer Mitglieder, andererseits ist dieser Fachbereich auch für das eigene Rechnungswesen und die Budgetierung im Raiffeisenverband zuständig.

In Abstimmung mit der Revisionsabteilung wird die Theorie in die Praxis umgesetzt und die Mitglieder in Form von Rundschreiben und Fortbildungsveranstaltungen informiert.

Den Mitgliedern werden abteilungsübergreifend Lösungen für die Auslegung des Unternehmensgesetzbuches (UGB) und des Steuerrechts angeboten.