Lohnverrechnung
Der Fachbereich „Lohnverrechnung“ umfasst sämtliche Beratungen auf dem Gebiete der Personalverrechnung. Beginnend mit der Einstellung der Mitarbeiter und endend mit dem Ausscheiden derselben ergeben sich folgende Fachgebiete:
- arbeitsrechtliche Fragen (Klärung in Abstimmung mit der Abteilung Recht)
- Fragen hinsichtlich der Abrechnung
- Sozialversicherungsfragen
- Fragen hinsichtlich aller Lohnabgaben
- Fragen hinsichtlich des Pensionsrechts
- Unterstützung bei GPLA-Prüfungen
Alle Mitglieder werden aktuell mittels Rundschreiben über gesetzliche Änderungen informiert. Das Skriptum „Personalverrechnung für Raiffeisenbanken“ wird jährlich aktualisiert. Die Mitarbeiter der Raiffeisenbanken werden in Fortbildungsveranstaltungen aus- und weitergebildet. Weiters gibt es jährlich Kurzreferate für die Mitarbeiter der Waren- und Verwertungssparte über aktuelle Änderungen bzw. Entscheidungen.
Um in diesem Fachbereich „up do date“ zu sein, ist das Studium der Fachliteratur und der laufende Besuch von Fortbildungsveranstaltungen erforderlich.