ÖRV: Schärfere EU-Regeln verteuern Immo-Kredite

26.11.2021

Die von der EU-Kommission vorgelegten strengeren Eigenkapitalvorschriften für Banken führen zu Verteuerungen bei Immobilienfinanzierungen und neuen Beteiligungen von Banken an Unternehmen, kritisiert der Österreichische Raiffeisenverband (ÖRV). Der Entwurf sei "ein Schritt in die richtige Richtung", strengere Regeln für Banken dürften die wirtschaftliche Erholung jedoch nicht ausbremsen.

Die Finalisierung der "Basel III"-Reform stärke die Eigenkapitalbasis der Banken, begünstige weiterhin Privatkunden- sowie KMU-Kredite und bringe keine Belastungen für bestehende Beteiligungen, sagte Raiffeisenverband-Generalsekretär Andreas Pangl in einer Aussendung. Ein Teil des Gesetzespakets beschäftigt sich auch mit Krediten für Unternehmen, die nicht von Ratingagenturen bewertet werden, also vor allem kleine und mittlere Unternehmen. Hier soll laut Raiffeisenverband verstärkt auf externe Ratings gesetzt werden. "In Österreich hat die überwiegende Mehrheit der Unternehmen noch kein externes Rating. Hier müssen also noch praxisgerechte Lösungen gefunden werden", so Johannes Rehulka, Geschäftsführer des Raiffeisen-Fachverbandes, der die Interessen der Raiffeisenbanken in Brüssel vertritt.

Neben den Eigenmittelvorschriften werden Banken laut Aussendung in Zukunft auch die Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung in ihr Risikomanagement aufnehmen und offenlegen müssen. Die Einhaltung dieser sogenannten ESG-Ziele werde zukünftig auch in den bankinternen Systemen, Strategien und Verfahren abgebildet. "Gerade bei diesen neuen Vorgaben werden wir besonders auf eine angemessene Umsetzung für Regionalbanken achten", sagte Rehulka und verwies auf die ökonomische Bedeutung kleiner Banken und kleiner und mittlerer Unternehmen in Österreich.

Die EU-Kommission hatte Ende Oktober ihren Gesetzesvorschlag für die Umsetzung der "Basel III"-Erweiterung vorgelegt. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass Banken in der EU bis 2030 um bis zu 8,4 Prozent mehr Eigenkapital halten müssen. Dadurch sollen Risiken im Finanzsystem verringert werden, indem die Stabilität und Resilienz der Banken erhöht wird. Auf den Weg gebracht wurde "Basel III" nach der Finanzmarktkrise 2008/09. Beim aktuellen EU-Vorschlag handelt es sich um die Umsetzung einer 2017 beschlossene Erweiterung von "Basel III", häufig auch "Basel IV" genannt.