ÖRV-Generalsekretär: Pangl übergibt an Nachfolger
01.03.2023
Auf Vorschlag des im Juni neu gewählten Raiffeisen-Generalanwalts Erwin Hameseder hat die Generalanwaltschaft des Österreichischen Raiffeisenverbandes (ÖRV) mit 1. März 2023 Johannes Rehulka zum neuen Generalsekretär des ÖRV und somit als Nachfolger von Andreas Pangl bestellt.
Die Nachfolge von Andreas Pangl, der neun Jahre die Funktion des ÖRV-Generalsekretärs unter Generalanwalt Walter Rothensteiner ausgeübt hat und nun altersbedingt ausscheidet, hat mit Anfang März der Geschäftsführer des Fachverbandes der Raiffeisenbanken, Johannes Rehulka, angetreten. Hameseder bedankte sich bei Pangl für seine hervorragende Arbeit in den vergangenen Jahren und wünschte ihm alles Gute für die Zukunft.
Johannes Rehulka wird die Position des Generalsekretärs in Personalunion mit seiner bisherigen Funktion als Leiter des Fachverbandes übernehmen. Mit dieser Doppelfunktion will der ÖRV die Außenvertretung des Raiffeisenverbandes künftig stärken. Generalanwalt Erwin Hameseder freut sich, mit Rehulka einen routinierten Vollprofi der Interessenvertretung als neuen Generalsekretär für diese wichtige Koordinierungsfunktion präsentieren zu können: „Er ist seit Jahren ein verlässlicher Ansprechpartner für politische Entscheidungsträger und genießt das Vertrauen unserer Mitglieder.“ Die Zusammenführung der Funktionen des ÖRV-Generalsekretärs mit jener des Geschäftsführers des Fachverbandes der Raiffeisenbanken sei hierbei ein zusätzliches Asset: „Wir sehen, dass viele Themen, die Banken betreffen, auch Auswirkungen auf andere Unternehmen der Raiffeisen-Gruppe haben. Interessenvertretung aus einer Hand machen zu können, stärkt hier unsere Position,“ so Hameseder. Rehulka werde den Österreichischen Raiffeisenverband zu einer dynamischen, modernen Einheit formen und so einen Generationenwechsel im ÖRV einläuten. „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit und wünsche ihm alles Gute für diese neue Herausforderung.“
Hörbare Stimme für die Anliegen der Genossenschaften
„Der ÖRV versteht sich nicht nur als Dienstleister nach innen – etwa über die genossenschaftliche Revision, Beratung oder Weiterbildung am Raiffeisen Campus. Er soll künftig zu einer hörbaren Stimme für die Anliegen der heimischen Genossenschaften nach Außen gegenüber der Politik ausgebaut werden,“ erläutert Rehulka seinen Auftrag. In einer Zeit, in der die Politik gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen zunehmend versuche über staatliche Eingriffe zu lösen, sei ein engagierter, auch kritischer Dialog mit dem Gesetzgeber notwendiger denn je: „Wir wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass Regulierung mit Hausverstand und Augenmaß umgesetzt wird. Gerade in einem Zeitalter aufeinander folgender Krisen ist eine wirksame Interessenvertretung für unsere Mitglieder besonders wichtig.“
Darüber hinaus will Rehulka verstärkt die Bedeutung der Genossenschaften für die Regionen in Österreich hervorheben. Eigeninitiative, ehrenamtliches Engagement und Lösungen vor Ort sind das Gebot der Stunde in einer modernen Gesellschaft. Junge Menschen wollen ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen, sie warten nicht mehr auf den Staat. „Genossenschaften bündeln die Kräfte vor Ort und stärken den Zusammenhalt in den Regionen. Dieses nachhaltige Wirken unserer Mitglieder werden wir in den nächsten Jahren noch stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit bringen.“
Erfahrener Jurist und Bankenexperte
Rehulka ist verheiratet und Vater zweier Kinder. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften und der absolvierten Gerichtspraxis war Rehulka beim Europäischen Gericht Erster Instanz in Luxemburg und dem Institut für Europarecht an der Universität Wien tätig. Ende 2008 wechselte der promovierte Jurist ins Justizministerium, wo er stellvertretender Kabinettschef war, bevor er 2012 zum Fachverband wechselte und ab 2014 dort die Verantwortung als Geschäftsführer übernahm. Er gilt als äußerst gut vernetzt in der österreichischen Bankenszene und als fundierter Kenner der europäischen und österreichischen Regulierung mit einem ausgeprägten Verständnis für politische Entscheidungsprozesse.