Gesetz zur Interbankstärkung in Kraft

29.10.2008

Mit BGBl I2008/136 vom 26.10.2008 ist rückwirkend mit 1.10.2008 das Interbankmarktstärkungs- und Finanzmarktstabilisierungsgesetz in Kraft getreten. Ziel dieser Gesetze ist es, allfällige nachteilige Auswirkungen der internationalen Finanzmarktkrise auf österreichische Kreditinstitute hintan zu halten. Unter anderem wird der Anlagerschutz insbesonders für natürliche Personen auf alle Einlagen, ohne betragsmäßige Begrenzung ausgedehnt.

Die detailierte Information ergeht demnächst.