Druckfrisch: der neue Genossenschaftsgesetz-Kommentar

20.10.2014

Kommentar aus erster Hand: ÖRV-Syndikus Markus Dellinger aktualisierte sein Standardwerk zum Genossenschaftsgesetz samt Nebenvorschriften. Dieses ist nun vor Kurzem in neuer Auflage erschienen.

Das Interesse an Genossenschaften ist nicht erst seit dem Internationalen Jahr der Genossenschaft 2012, welches durch die Vereinten Nationen ausgerufen wurde, sowohl in der Dritten Welt als auch in Europa merklich gestiegen. Das rechtliche Fundament der Rechtsform Genossenschaft stellt Markus Dellinger, Syndikus des Österreichischen Raiffeisenverbandes (ÖRV), als Herausgeber in seinem nun in zweiter, erweiterter Auflage erschienenen Kommentar „Genossenschaftsgesetz samt Nebengesetzen“ umfassend dar.

Dellinger, der unlängst seinen 50. Geburtstag feierte, und sein vor allem aus den Revisionsverbänden gestelltes Autorenteam haben die gesetzlichen Änderungen seit der Erstauflage im Jahr 2005 eingearbeitet – unter anderem die Einführung der Europäischen Genossenschaft ins österreichische Gesellschaftsrecht. Auch die Angleichung des Aufsichtsrats von Genossenschaften an jenen von Kapitalgesellschaften sowie die tiefgreifenden Veränderungen des Bankenaufsichtsrechts durch Basel III haben die Rechtsexperten kommentiert.

Die Neuauflage im Verlag LexisNexis ist wiederum das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit zwischen Theorie und Praxis und verarbeitet Rechtsprechung, Lehre und die reiche Erfahrung der Revisionsverbände. Das Werk wurde schließlich um rund 130 zusätzliche Seiten erweitert und umfasst nun 928 Seiten, selbst wenn die Kommentierung des § 92 Bankwesengesetzes (BWG) im Vergleich zur Erstauflage entfallen ist. Diesbezüglich verweist der Herausgeber auf die Vorauflage bzw. auf die geplante Kommentierung in Dellinger, BWG.

Dem Raiffeisenverband Steiermark freut es besonders, dass von steirischer Seite in Person des Leiters der Abteilung Recht im Raiffeisenverband, Direktor-Stellvertreter Dr. Hans Siebenbäck, an der Neuauflage des Kommentars mitgewirkt werden konnte.