Raiffeisen begrüßt Erleichterungen für Genossenschaften
10.10.2018
Ein neue Spaltungsgesetz macht die Rechtsform Genossenschaft künftig flexibler. ÖRV-Generalanwalt Walter Rothensteiner begrüßt die Erleichterungen für Genossenschaften durch die Gleichstellung mit Kapitalgesellschaften bei Umgründungen.
Künftig können Genossenschaften wie Kapitalgesellschaften auch gespalten werden. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, das Vermögen einer Genossenschaft entweder zur Gänze oder teilweise im Weg der Gesamtrechtsnachfolge zu übertragen. „Die Gleichstellung von rund 1.700 Genossenschaften in Österreich mit anderen Kapitalgesellschaften ist ein wichtiger Schritt für einen wirtschaftsfreundlichen Standort in Österreich. Das neue Gesetz wird allen Genossenschaften in Österreich die Arbeit erleichtern“, erklärte Walter Rothensteiner, Generalanwalt des Österreichischen Raiffeisenverbandes (ÖRV).
Künftig können einzelne Unternehmensbereiche oder auch regionale Standorte einer Genossenschaft herausgetrennt werden, um im Sinne der Mitglieder effizienter, besser und innovativer zu werden. Während für GmbHs und AGs die Spaltung ein selbstverständliches Instrument ist, konnten die Genossenschaften darauf bisher nicht zurückgreifen. Im benachbarten Deutschland ist eine Genossenschaftsspaltung schon lange möglich. „Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung ihr Programm konsequent abarbeitet und die stiefmütterliche Behandlung von Genossenschaften beendet hat“, so Rothensteiner.
Für Genossenschaften standen im österreichischen Recht bisher nur sehr beschränkte Möglichkeiten für Umgründungen zur Verfügung. Genossenschaften konnten nur miteinander verschmolzen werden oder durch eine Umwandlung Gesamtrechtsnachfolgerin einer Kapitalgesellschaft werden. Der umgekehrte Fall des Rechtsformwechsels einer Genossenschaft in eine Kapitalgesellschaft war hingegen bisher ebenso wenig vorgesehen wie die Spaltung von Genossenschaften. Diese beschränkten Möglichkeiten haben die Flexibilität von Genossenschaften eingeschränkt und sie damit im Vergleich zu Kapitalgesellschaften benachteiligt. Das neue Gesetz tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.