Neue Rahmenbedingungen: Saatguterzeuger besorgt

13.01.2014

Von einer hochkarätigen Fachtagung war die Generalversammlung der Steirersaat Ende November umrahmt. Die neuen Rahmenbedingungen werden die Saatguterzeuger besonders herausfordern.

EU-Abgeordnete Elisabeth Köstinger und RWA-Saatgut-Chef Johann Blaimauer zeigten bei der Generalversammlung der Steirersaat am 29. November im Grazer Steiermarkhof in interessanten Vorträgen zur GAP-Reform der EU-Saatgutrichtlinie die möglichen Auswirkungen insgesamt sowie auf den Ackerbau im Speziellen auf. Neben der GAP-Reform als Ganzes findet bereits eine heiße Diskussion wegen der geplanten EU-Saatgut-Reform statt.

Der Entwurf sorgte bereits bisher für hörbares Unbehagen unter den Bürgern und Betroffenen. Aufgrund der Vorstellungen seitens der Kommission und der großen Saatgutmarkt-Player bzw. des Drucks von Konzernen wie Monsanto oder anderen ist eine deutliche Verschiebung der Möglichkeiten zu befürchten. Grundsätzlich sei das Bemühen, eine gewisse Struktur und „Ordnung“ in den Saatgutbereich hinein zu bringen, bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar, lautete der Tenor der Veranstaltung. Damit wären die wichtigsten Produktionsmittel mehr oder weniger in der Hand einiger multinationalen Konzerne, die auch untereinander verschränkt sind. Aber nicht mehr. Weltweit dominieren derzeit mit syngenta, Monsanto, Bayer CropScience, Dow Agro Sciences, BASF, Makhteshim, Agan FMC und KWS acht bis zehn Firmen die Märkte für Saatgut, Dünger und Spritzmittel.

"Die nun in Brüssel diskutierte Reform der Saatgutverordnung ist mehr als nur ein zweischneidiges Schwert. Die Agrarreform ist für sich schon eine ernste Herausforderung. Die Reform der Saatgutverordnung könnte sich in Richtung einer patentrechtlichen Lösung entwickeln, wenn man manchen Wünschen nicht einen Riegel vorschiebt", so die Meinung der Referenten. Mit einem Patent dürfte nur jener ein Saatgut verwenden, der es „erfunden“ hat.

Bestens in Erinnerung sind die Diskussionen rund um die gentechnisch veränderten Saatgutsorten, die man durch Windverfrachtung auf anderen Feldern „entdeckte“ und die dann in Prozessen seitens der Großkonzerne gegenüber Bauern ausarteten. In Europa galt bisher vor allem das Züchterprivileg. Dies ermöglichte es auch bislang anderen Erzeugern, eine Sorte weiter zu züchten. Ebenfalls hatte es auch keine Folgen, wenn man einen eigenen Nachbau durchführte. Eine Neuregelung könnte vor allem zu Lasten der Biodiversität gehen. Mit einem zusätzlichen Nachbauverbot würde man auch die Landwirte in ein unverträgliches Joch der kompletten Abhängigkeit zwingen, meinten die Vortragenden.