Kollektivvertrag: Papamonat wird nun rechtlich verankert

15.04.2011

Nachdem die Kollektivvertragsverhandlungen für Banken im März eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 2,26 % brachten, konnten nun auch die bilateralen Verhandlungen für den Raiffeisensektor erfolgreich abgeschlossen werden.

Bei den nun zu Ende gegangenen Verhandlungen einigten sich Arbeitgeberseite und Gewerkschaft auf eine Verdoppelung der Zulage für die Beschäftigung am Samstagnachmittag sowie auf eine Erhöhung des Kassierfehlgeldes. Zusätzlich wurde die All-In-Klausel in die Bestimmungen aufgenommen. Die Altersgrenze für Vordienstzeiten (18. Lebensjahr) wurde gestrichen. Alle Änderungen gelten bereits ab 1. April 2011.

Mit 1. Juli 2011 treten Änderungen zur beitragsorientierten Pensionskassenregelung in Kraft. Gemäß dem Beamtendienstrecht wurde auch das Recht auf Papamonat im Kollektivvertrag verankert.