Gesetzesnovelle: Genossenschaften bald noch attraktiver

06.08.2024

Einstimmig haben Nationalrat und Bundesrat in der ersten Juli-Hälfte eine Gesetzesnovelle beschlossen, die Genossenschaften im Wirtschaftsleben künftig noch attraktiver machen sowie die "identitätswahrende" Umwandlung von Vereinen in Genossenschaft ermöglichen soll.

Das Genossenschaftsrecht insgesamt modernisiert und die Rechtsform der Genossenschaft für das Wirtschaftsleben attraktiver gestaltet haben die Parlamentsparteien mit einem einstimmigen Nationalratsbeschluss zum Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 am 5. Juli. Auch der Bundesrat hat dem Vorhaben bereits zugestimmt.

Ab Jänner 2025 besteht die Möglichkeit, die sogenannte Nachschusspflicht der Mitglieder einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung - also die Pflicht, Verluste durch zusätzliche Zahlungen auszugleichen - flexibler zu gestalten. Künftig wird es möglich sein, die Nachschusspflicht im Genossenschaftsvertrag nicht nur mit einem höheren Betrag festzulegen, sondern auch einzuschränken oder ganz auszuschließen. Gleichzeitig werden Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften nur mehr mit beschränkter Haftung errichtet werden können. Klargestellt wird auch, dass Verschmelzungen und Spaltungen unter Genossenschaften mit beschränkter Haftung möglich sind.

Umwandlung von Vereinen in Genossenschaften wird möglich

Da gemeinschaftliche Initiativen zur Energie- oder zur Lebensmittelversorgung am Land ursprünglich oft als Vereine gegründet wurden, habe man von politischer Seite ferner eine Lösung gesucht und nun auch gefunden, die eine identitätswahrende Umwandlung eines Vereins in eine Genossenschaft unter Gesamtrechtsnachfolge ermöglicht. Mit der Novelle werden erstmals die Voraussetzungen geschaffen, Vereine in Genossenschaften umzuwandeln. In Österreich seien viele Vereine auch unternehmerisch tätig. Wächst ihre unternehmerische Tätigkeit, entspreche die Rechtsform des Vereins oft nicht mehr den Anforderungen, wurde das Vorhaben von den Antragsteller:innen Peter Haubner (ÖVP) und Elisabeth Götze (Grüne) begründet.

Die neuen Bestimmungen sollen es in Zukunft erleichtern, lokale und nationale Initiativen im Bereich des kooperativen Wirtschaftens und der Sharing Economy als Alternative zu den Angeboten internationaler Konzerne zu gründen und zu etablieren, halten die Regierungsparteien in den Erläuterungen fest. Ziel des Pakets ist es, die Rechtsform der Genossenschaft für das Wirtschaftsleben attraktiver zu gestalten und das gemeinschaftliche Wirtschaften zu stärken. Damit werde auch ein Vorhaben aus dem Regierungsprogramm umgesetzt, betonte Justizministerin Alma Zadić.