Gebarungsprüfung ist nicht nur Frage des Dienstautos

20.10.2011

Ganz dem Thema der Gebarungsprüfung widmete sich die heurige Bundesrevisorenkonferenz auf Schloss Grafenegg (Niederösterreich). Als besonderer Mehrwert der Genossenschaftsrevision stellt die Gebarungsprüfung eine unerlässliche Vorsorgeuntersuchung für Unternehmen dar, waren sich alle Teilnehmer einig.

„Die Größe des Dienstautos sollte nicht im Mittelpunkt der Gebarungsprüfung stehen“, stellte der neue Generalrevisor des Österreichischen Raiffeisenverbandes, Michael Laminger, gleich zu Beginn der heurigen Bundesrevisorenkonferenz in Grafenegg klar. Aufgrund neuer Herausforderungen wie Basel III steige der Druck auf die Unternehmen. Daher sei es notwendig, sich neu der Gebarungsprüfung zu besinnen, diese im Sinne der Qualitätssicherung gemeinsam weiterzuentwickeln und Leitlinien – primär für den Raiffeisensektor – zu erarbeiten.

Dabei gehe es nicht um eine Verschmelzung der Revisionsverbände, sondern um mehr Zusammenarbeit und eine bessere Abstimmung der Themen. Notwendig dazu seien Flexibilität und Geduld, appellierte Laminger an die mehr als 200 anwesenden Raiffeisen-Revisoren, darunter mehr als 20 aus der Steiermark, künftig stärker zu kooperieren. Diese Zusammenarbeit, die vom Raiffeisenverband Steiermark schon jetzt mustergültig bundesländerübergreifend gelebt wird, war stets auch ein Anliegen des scheidenden Generalrevisors Hans Chaloupka. Dieser wurde bei der Konferenz feierlich in den Ruhestand verabschiedet.

„Die Gebarungsprüfung funktioniert gut, aber jeder macht sie anders“, sprach sich Laminger für eine neue Gebarungsprüfungs-Richtlinie aus. Die Gebarungsprüfung sollte als eine Art Vorsorgeuntersuchung für Unternehmen gesehen werden und stelle den eigentlichen Mehrwert einer Genossenschaftsrevision dar.

Auch Raiffeisen-Generalanwalt Christian Konrad hob in seinem Eröffnungsreferat die große Bedeutung der Gebarungsprüfung hervor: „Die Revision ist eine tragende Säule der Raiffeisen-Gruppe. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Gebarungsprüfung, die über die rein formelle Wirtschaftsprüfung weit hinausgeht.“ Bei der Gebarungsprüfung werde untersucht, ob die Genossenschaft ihrer Hauptaufgabe, der Förderung der Mitglieder, tatsächlich nachgekommen ist und das Unternehmen nachhaltig und wirtschaftlich geführt wird, erläuterte Konrad.

Wichtig werde es sein, in allen Landes-Revisionsverbänden die gleichen Grundsätze für Förderungsauftrag und Unternehmenszweck zu verankern. „Das muss messbar und nachvollziehbar sein – auch für die verantwortlichen Funktionäre.“ Diese erweiterte Form der Prüfung bilde die Basis für den Mehrwert der Genossenschaftsrevision gegenüber der üblichen Wirtschaftsprüfung. Konrad: „Und das ist ein wichtiger Bestandteil des Erfolges der Genossenschaften.“

Ideen holten sich die österreichischen Revisoren unter anderem von Erhard Gschrey, dem stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des Genossenschaftsverbandes Bayern, der in seinem Referat die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Gebarungsprüfung in Bayern schilderte. Dort werde beispielsweise auch der Geprüfte um Feedback gebeten, was Laminger als Anregung für Raiffeisen sah. Gschrey hält es auch für denkbar, die Gebarungsprüfung auf andere Rechtsformen zu erweitern, zumal die Komplexität und die Anforderungen für Prüfer auch in AGs immer größer werden.