Den Energieausweis, bitte!

12.01.2009

In der Steiermark ist der „Typenschein“ für Häuser seit April letzten Jahres verpflichtend. Bei Verkauf und Vermietung von bestehenden Gebäuden gilt die Regelung seit 4. Jänner 2009.

Mit dem Energieausweis-Vorlagegesetz (EAVG), ausgegeben mit dem Bundgesetzblatt I 137/2006 am 3. August 2006, wurde in Österreich die EU-Gebäuderichtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäude umgesetzt.

Das EAVG regelt die Pflicht des Verkäufers oder Bestandgebers beim Verkauf, bei der Vermietung oder der Verpachtung von Gebäuden, für die das entsprechende Landesgesetz die Erstellung von Energieausweisen vorsieht, dem Käufer oder Mieter einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen.

Bei Gebäuden mit einer Baubewilligung vor dem 1. Jänner 2006 ist dieses Gesetz ab 1. Jänner 2009 anzuwenden.

In der Steiermark wurde der Energieausweis im Steiermärkischen Baugesetz mit Landesgesetzblatt Nr. 27/2008, ausgegeben am 1. April 2008, verankert. Gemäß § 43a Abs. 1 BauG ist ein Energieausweis zu erstellen:

ab 2. April 2008

  • bei Neubauten von Gebäuden
  • bei umfassenden Sanierungen von Gebäuden

ab 4. Jänner 2009

  • bei Gebäuden für öffentliche Zwecke, z. B. Behörden und Ämtern, sowie
  • Gebäuden, in denen für eine große Anzahl von Menschen Dienstleistungen erbracht werden und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden. Dies gilt jedoch nur für Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von über 1.000 m².

Ebenfalls durch die EU-Gebäuderichtlinie gefordert, wurde in § 63a Steiermärkisches Baugesetz nunmehr festgelegt, dass der Betreiber von Klimaanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 12 kW seit 4. Jänner 2009 verpflichtet ist, diese einmal jährlich auf eigene Kosten durch Sachverständige überprüfen zu lassen.

Der ebenfalls neu geschaffene § 85 Steiermärkisches Baugesetz, welcher mit 2. April 2008 in Kraft getreten ist, regelt die spezielle Kennzeichnungspflicht von Garagen, die nicht für mit Flüssiggas betriebenen Fahrzeugen geeignet sind.

Über die Auswirkungen in der Praxis wurden Sie in einem eigenen Rundschreiben bereits informiert.

Für technische Rückfragen stehen Ihnen gerne unsere Spezialisten der Abteilung Organisation, Ludwig Rabold und DI (FH) Josef Binder, zur Verfügung.