BWG: Beteiligungen an Kreditinstituten neu geregelt

03.04.2009

Mit 1. April 2009 sind die jüngste BWG-Novelle (BGBl I 2009/22) und die damit in Zusammenhang stehende, mit BGBl II 2009/83 kundgemachte Eigentümerkontrollverordnung in Kraft getreten.

Diese fassen insbesonders die Bestimmungen über den Erwerb und die Erhöhung bzw. die Aufgabe von qualifizierten Beteiligungen an Kreditinstituten neu. Der gesamte Gesetzestext kann über das RIS (Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes) eingesehen werden. Detailinformationen werden nachgereicht.